Zur Klärung von technischen Zusammenhängen werden im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen Gutachten benötigt. Mit der Erstattung von Gutachten werden in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt.
Bei der Erstellung des Gutachtens ist der Sachverständige an die Fragestellungen des Beweisbeschlusses gebunden und durch den geleisteten Eid zur absoluten Neutralität verpflichtet.
Wenn durch bevorstehende Veränderungen am gegenwärtigen Zustand eines Bauwerkes die Besorgnis besteht, dass ein Beweismittel verloren geht oder die Benutzung des Gebäudes erheblich verzögert wird, kann das selbstständige Beweisverfahren (Beweissicherung) zur Anwendung kommen.
Der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist durch den Antragsteller selbst oder durch seinen Anwalt bei Gericht zu stellen. Die Parteien können dem Gericht einen Sachverständigen vorschlagen. Die endgültige Entscheidung zur Wahl des Sachverständigen wird jedoch vom zuständigen Gericht getroffen.
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